{"id":22,"date":"2013-08-30T23:10:11","date_gmt":"2013-08-30T21:10:11","guid":{"rendered":"http:\/\/www.pv-huerth.de\/?page_id=22"},"modified":"2013-08-30T23:10:11","modified_gmt":"2013-08-30T21:10:11","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/?page_id=22","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-size: large;\">Satzung des Partnerschaftsvereins H\u00fcrth e.V.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: large;\">in der am 23.10.2002 von der Mitgliederversammlung beschlossenen Fassung<\/span><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><br \/>\nIn dem Bestreben, das Verstehen der V\u00f6lker untereinander zu f\u00f6rdern;<\/p>\n<ul>\n<li>in der Absicht, durch bessere Kenntnis der kulturellen und gesellschaftlichen Hintergr\u00fcnde fremder L\u00e4nder das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese L\u00e4nder zu vertiefen;<\/li>\n<li>in der \u00dcberzeugung, dass besonders in der heranwachsenden Generation durch h\u00e4ufige Begegnungen dauerhafte Freundschaften entstehen;<\/li>\n<li>in dem Wissen, viel von Menschen anderer Nationalit\u00e4t lernen zu k\u00f6nnen;<\/li>\n<li>in der Erwartung, dass \u00fcber die Grenzen unseres Staates hinausreichende pers\u00f6nliche Kontakte einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Miteinander der V\u00f6lker darstellen;<\/li>\n<li>in dem Willen, einen praktischen Beitrag zur Entstehung eines Europas der B\u00fcrger zu leisten;<\/li>\n<li>in dem Bem\u00fchen, in den Entwicklungsl\u00e4ndern Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten;<\/li>\n<li>in der Bereitschaft, an dem Fundament f\u00fcr ein besseres Zusammenleben mitausl\u00e4ndischen Mitb\u00fcrgern in unserer Stadt mitzubauen;<\/li>\n<li>in der Erkenntnis, dass sich H\u00fcrths St\u00e4dtepartnerschaften \u00fcber viele Jahre bew\u00e4hrt haben und weiterentwickelt werden sollen<\/li>\n<\/ul>\n<p>schlossen sich B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aus H\u00fcrth und Umgebung am 11. Juni 1985 zum <strong>Partnerschaftsverein H\u00fcrth<\/strong> zusammen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201ePartnerschaftsverein H\u00fcrth\u201d. Er hat seinen Sitz in der Stadt H\u00fcrth und f\u00fchrt mit seiner Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz und der Begegnung auf allen Gebieten der Kultur und die V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Der Verein setzt sich zum Ziel, pers\u00f6nliche Kontakte mit B\u00fcrgern anderer Staaten zu pflegen. Vornehmlich mit den Partnerst\u00e4dten H\u00fcrths sind die freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen. Der Verein erf\u00fcllt die St\u00e4dtepartnerschaften H\u00fcrths mit Leben und ber\u00e4t und unterst\u00fctzt Rat und Verwaltung bei der Gestaltung der St\u00e4dtepartnerschaften. Der Verein arbeitet mit anderen Institutionen der Partnerschaftsarbeit auch auf internationaler Ebene zusammen und f\u00f6rdert den Gedanken der St\u00e4dtepartnerschaften. Die F\u00f6rderung des Jugendaustausches &#8211; vor allem mit den Partnerst\u00e4dten H\u00fcrths &#8211; ist besonderes Anliegen des Vereins.<br \/>\n(2) Der Verein ist weltanschaulich, politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Kein e Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\nMitglied kann jede nat\u00fcrliche und jede juristische Person werden. \u00dcber den Aufnahmeantrag, der schriftlich zu stellen ist, entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<br \/>\nLehnt dieser den Antrag ab, so steht dem Betroffenen die Anrufung der Mitgliederversammlung offen, welche endg\u00fcltig mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.<br \/>\nJedes Mitglied hat das Recht, an den Aktivit\u00e4ten des Vereins teilzunehmen, sich im Rahmen der Satzung an der Willensbildung des Vereins zu beteiligen und insbesondere Antr\u00e4ge an die Mitgliederversammlung zu richten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitrag<\/strong><br \/>\nDer Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. In Einzelf\u00e4llen kann der Gesamtvorstand auf Antrag die Freistellung von der Beitragszahlung beschlie\u00dfen. Die Beitr\u00e4ge sind bis zum 31.03. des laufenden Jahres f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliedschaft endet durch<\/p>\n<ul>\n<li>Austritt. Dieser ist schriftlich zu erkl\u00e4ren und an die Gesch\u00e4ftsstelle des Vereinszu richten. Der Austritt wird zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres wirksam.<\/li>\n<li>Tod des Mitglieds<\/li>\n<li>Erl\u00f6schen des Mitglieds (juristische Person)<\/li>\n<li>Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen die Rechte und Pflichten als Mitglied; insbesondere die Beitragspflicht besteht bis zu diesem Zeitpunkt fort.<br \/>\n(2) Ein Mitglied, das in erheblichem Ma\u00df gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, kann durch Beschluss des Gesamtvorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu einer pers\u00f6nlichen oder schriftlichen Stellungnahmen zu geben. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss ist schriftlich zu begr\u00fcnden und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Das Mitglied kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung \u00fcber den Ausschluss schriftlich Berufung beim Gesamtvorstand einlegen. \u00dcber die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied innerhalb der Monatsfrist keinen Gebrauch vom Recht der Berufung, unterwirft es sich dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss. Als ein erheblicher Versto\u00df gegen die Vereinsinteressen gilt auch der R\u00fcckstand mit\u00a0 der Zahlung des Mitgliedsbeitrages f\u00fcr mehr als ein Jahr, wenn das Mitglied wenigstens zweimal schriftlich gemahnt worden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><br \/>\nDie Organe des Vereins sind<br \/>\na) die Mitgliederversammlung,<br \/>\nb) der Gesamtvorstand,<br \/>\nc) der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br \/>\nd) die Arbeitskreise<br \/>\ne) die Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\na) Genehmigung des Haushaltsplans f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nb) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands und des Kassenberichts<br \/>\nc) Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nd) Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands<br \/>\ne) Wahl des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands, des Gesamtvorstands und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\nf) Festsetzung der H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags<br \/>\ng) Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\nh) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss aus dem Verein<br \/>\ni) Beschl\u00fcsse \u00fcber die Berufung eines Betroffenen gegen die Ablehnung seines Aufnahmeantrags<br \/>\n(2) Die Mitgliederversammlung ist j\u00e4hrlich vom Vorsitzenden \/ von der Vorsitzenden des Vereins einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung an die letztbekannte Anschrift der Mitglieder. Zwischen der Absendung der Einladung und der Mitgliederversammlung muss eine Frist von f\u00fcnfzehn Kalendertagen liegen.<br \/>\n(3) Die Versammlung wird durch den Vorsitzenden\/die Vorsitzende des Vereins geleitet. Im Falle von Wahlen w\u00e4hlt die Versammlung einen Wahlleiter\/eine Wahlleiterin. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der erschienenen Mitglieder. Dabei hat jedes anwesende Mitglied \u00fcber 13 Jahren eine Stimme.<br \/>\n(4) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen ist unverz\u00fcglich unter Beachtung der Ladungsfrist einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens ein Zehntel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordert.<br \/>\n(5) \u00dcber die Versammlung wird eine Niederschrift angefertigt, die vom Versammlungsleiter\/von der Versammlungsleiterin und dem Protokollf\u00fchrer\/der Protokollf\u00fchrerin unterzeichnet wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Gesamtvorstand<\/strong><br \/>\n(1) Der Gesamtvorstand ist f\u00fcr alle Entscheidungen zust\u00e4ndig, die nicht anderen Organen vorbehalten sind. Er besteht aus dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, den Leitern\/Leiterinnen der Arbeitskreise und deren Stellvertretern\/Stellvertreterinnen, dem Pressesprecher\/der Pressesprecherin sowie bis zu f\u00fcnf weiteren Beisitzern\/Beisitzerinnen. Die Anzahl der weiteren Beisitzer\/Beisitzerinnen wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Gesamtvorstandes festgesetzt.<br \/>\n(2) Der Gesamtvorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Gesamtvorstand ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Rest der Amtszeit des Gesamtvorstands.<br \/>\n(3) Zu den Sitzungen des Gesamtvorstandes l\u00e4dt der\/die Vorsitzende schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ein. Zu den Sitzungen k\u00f6nnen G\u00e4ste eingeladen werden. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters\/der Sitzungsleiterin.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><br \/>\n(1) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand besteht aus dem\/der Vorsitzenden, dem\/der Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister\/der Schatzmeisterin.<br \/>\n(2) Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bildet den gesetzlichen Vorstand i.S.d. \u00a7 26 BGB. Er vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder. Bei Gesch\u00e4ften bis zu einem Wert von 100,- \u20ac ist jedes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands allein vertretungsberechtigt. Gesch\u00e4fte ab einem Wert von 250,- \u20ac bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Mitwirkung des Schatzmeisters\/der Schatzmeisterin.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Arbeitskreise<\/strong><br \/>\nF\u00fcr jede der H\u00fcrther St\u00e4dtepartnerschaften wird ein eigener Arbeitskreis eingerichtet. \u00dcber die Einrichtung weiterer Arbeitskreise entscheidet der Gesamtvorstand. Die Arbeitskreise sind in ihrem Aufgabenbereich unabh\u00e4ngig und selbst\u00e4ndig im Sinne der Zielsetzung des Partnerschaftsvereins t\u00e4tig. Sie arbeiten untereinander und mit dem Gesamtvorstand vertrauensvoll zusammen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><br \/>\nDie Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen j\u00e4hrlich die Buchf\u00fchrung des Vereins und erstatten der Mitgliederversammlung hier\u00fcber Bericht. Sie sind berechtigt, an den Sitzungen des Gesamtvorstands mit beratender Stimme teilzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/strong><br \/>\n(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer besonderen, ausdr\u00fccklich zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Antrag auf Aufl\u00f6sung muss von mehr als der H\u00e4lfte der Mitglieder gestellt werden. Der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.<br \/>\n(2) Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation nach den gesetzlichen Vorschriften.<br \/>\n(3) Bei Aufl\u00f6sung oder Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das nach der Abwicklung verbleibende Verm\u00f6gen an die Stadt H\u00fcrth. Die Stadt hat das erworbene Verm\u00f6gen zu gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sinne der Vereinsziele zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\nDer Gesamtvorstand beschlie\u00dft eine Gesch\u00e4ftsordnung, in der die Grunds\u00e4tze f\u00fcr seine Arbeit und die Arbeit der Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften, die Rechte und Pflichten des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands sowie die Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder untereinander geregelt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16 Inkrafttreten<\/strong><br \/>\nDie Satzung ist von der Mitgliederversammlung am 20.11.1986 angenommen und zuletzt am 23.10.2002 ge\u00e4ndert worden. Die Fassungvom 23.10.2002 tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Partnerschaftsvereins H\u00fcrth e.V. in der am 23.10.2002 von der Mitgliederversammlung beschlossenen Fassung Pr\u00e4ambel In dem Bestreben, das Verstehen der V\u00f6lker untereinander zu f\u00f6rdern; in der Absicht, durch bessere Kenntnis der kulturellen und gesellschaftlichen Hintergr\u00fcnde fremder L\u00e4nder das Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese L\u00e4nder zu vertiefen; in der \u00dcberzeugung, dass besonders in der heranwachsenden Generation durch &hellip; <\/p>\n<p><a class=\"more-link btn\" href=\"https:\/\/www.pv-huerth.de\/?page_id=22\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":2,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-22","page","type-page","status-publish","hentry","nodate","item-wrap"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=22"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":34,"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/22\/revisions\/34"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.pv-huerth.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=22"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}